Friedhofspflicht in Deutschland
Bis auf wenige Ausnahmen, wie die Seebestattung, gilt in Deutschland die Friedhofspflicht, d. h. alle Verstorbenen müssen in einem Sarg oder einer Urne auf einem Friedhof bestattet werden.
Friedhofsträger
Träger eines Friedhofs ist, wer den Friedhof in eigener Verantwortung betreibt und verwaltet. Normalerweise sind das die Gemeinden oder Religionsgemeinschaften – unabhängig davon, ob sie auch Eigentümer des Grundstücks sind.
Friedhofssatzung
In der Friedhofssatzung bzw. Friedhofsordnung legt der Friedhofsträger Regelungen zu Größe und Gestaltung der Grabsteine, Arten von Grabstätten oder auch Ruhezeiten fest. Auch die Gebührenordnung – und damit die Kosten für eine Grabstätte – sind Teil der Friedhofssatzung. Diese Satzungen können sich durchaus unterscheiden. Ihr Bestatter wird sich bestens auskennen und Sie über die geltenden Regelungen informieren.
Ruhezeit
Mit der Ruhezeit wird in der Friedhofssatzung festgelegt, wie lange der Verstorbene im Grab auf dem Friedhof verbleibt. Je nach Grabart und Friedhof unterscheidet sich die Ruhezeit. Normalerweise beträgt sie zwischen 15 und 30 Jahren. Wichtig bei der Entscheidung für eine Grabart: Die Ruhezeit von Wahlgräbern kann normalerweise verlängert werden, die von Reihengräbern meist nicht.
Friedhofsverwaltung
Nicht nur bei den Bestattungsinstituten, auch in den Friedhofsverwaltungen können Sie sich zu Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Mitarbeiter sind dafür zuständig, dass die Regeln und Normen der Friedhofsordnung umgesetzt werden.